Aufgaben und Satzung

Satzung des Heimatvereines – Auszüge

  • Der Heimatverein dient der Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung von Brauchtum und Sitte, Volkstum und Sprache, Natur und Umwelt.
  • Er unterstützt die Erforschung der Heimat und der Familien.
  • Er trägt zur Verschönerung des Ortsbildes bei.
  • Er arbeitet eng mit Schulen, Kirchen und Vereinen zusammen.
  • Er ist dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet und verfolgt keine politischen Ziele.
  • Jede/r kann Mitglied werden.
  • Mitglieder sind berechtigt,
    - an Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
    - das Stimmrecht auszuüben.